So funktioniert das System in der Praxis

  • Umsetzung ökologischer Aufwertungsmaßnahmen: Anbieter wie die CAG GmbH haben durch frühere Projekte und deren Ausgleichmaßnahmen bereits Ökopunkte auf einem Konto.
  • Bewertung durch die Behörde: Die Maßnahmen wurden und werden durch die zuständigen Naturschutzbehörden geprüft und in Ökopunkten bewertet. Diese Punkte entsprechen der ökologischen Aufwertung und sind behördlich anerkannt.
  • Bereitstellung für Dritte: Die so generierten Ökopunkte stehen anschließend Bauherren, Investoren oder Kommunen zur Verfügung und können für die Kompensation eigener Eingriffe erworben werden.
  • Anrechnung im Genehmigungsverfahren: Projektträger können die erworbenen Ökopunkte in ihren Bauanträgen einreichen. Die Punkte werden wie eine selbst durchgeführte Kompensationsmaßnahme anerkannt und ersetzen diese vollständig.

    Die CAG GmbH übernimmt dabei die Rolle eines professionellen Anbieters: Sie stellt geprüfte, sofort verfügbare Ökopunkte bereit, die in Abstimmung mit den Behörden entwickelt und dauerhaft gesichert sind. Bauherren profitieren dadurch von einer vollständigen, rechtssicheren Kompensationslösung – ohne eigenen Flächenbedarf und ohne langwierige Abstimmungen.

    In Sachsen-Anhalt erfolgt die Verwaltung dezentral über die Unteren Naturschutzbehörden. Anders als in Sachsen gibt es hier kein zentrales Register, jedoch landesweite Anwendungshinweise und ein bewährtes Prüfsystem. Die Maßnahmen müssen in der Regel mindestens 25 Jahre lang ökologisch wirksam gesichert werden – durch Verträge, Pflegekonzepte und Monitoring.